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   BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 62/01   

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https://dejure.org/2001,20077
BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 62/01 (https://dejure.org/2001,20077)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 2 BvR 62/01 (https://dejure.org/2001,20077)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 62/01 (https://dejure.org/2001,20077)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 62/01
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu und ihre Annahme ist mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 62/01
    Trotz Verstoßes gegen § 116 Abs. 2 VwGO liegt kein Gehörsverstoß vor, wenn das Gericht das gesamte schriftsätzliche und mündliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bedenkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 1999 - 6 C 30.98 -, NVwZ 2000, S. 1290 [1292]).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 62/01
    Gegen die Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG durch das Verwaltungsgericht sind mit der Verfassungsbeschwerde keine Rügen erhoben worden (vgl. zu den Beweisanforderungen für eine behauptete Einreise auf dem Luftweg aber BVerwGE 109, 174 ff.).
  • BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97

    Verwaltungsprozeßrecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 62/01
    Dass das Urteil nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 116 Abs. 2 VwGO beschlossen worden wäre (vgl. dazu BVerwGE 106, 366), ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 20.04.1999 - 11 BN 1.99
    Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 62/01
    War das Urteil aber - wie sich vorliegend aus dem Rubrum ergibt - innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 116 Abs. 2 VwGO bereits beschlossen, so kann sich die verspätete Urteilsübergabe an die Geschäftsstelle auf das Urteil nicht mehr auswirken, auch wenn hierdurch der Anspruch des Beteiligten verletzt wird, alsbald Gewissheit über die getroffene Entscheidung zu erlangen (BVerwG, Beschluss vom 20. April 1999 - 11 BN 1.99 -, nur in JURIS veröffentlicht).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2020 - A 4 S 457/20

    Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 VwGO; Verfahrensmangel

    Vielmehr ist die Frage, inwieweit die verspätete Übergabe (auch) des Tenors an die Geschäftsstelle den Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, stets nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, wobei dem Ausmaß der Fristüberschreitung eine wichtige Indizfunktion zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2 BvR 62/01 -, Juris Rn. 3; BVerwG, Urteile vom 10.11.1999 - 6 C 30.98 -, Juris Rn. 25, und vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, Juris Rn. 22; ebenso OVG LSA, Beschluss vom 01.03.2001 - 1 L 6/11 -, Juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 07.11.2001 - 5 A 1352/10 -, Juris Rn. 48; OVG RP, Beschluss vom 09.05.2003 - 8 A 10564/03 -, Juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 09.04.2001 - 19 ZB 00.32356 -, Juris Rn. 4; enger wohl BVerwG, Beschlüsse vom 06.05.1998 - 7 B 437.97 -, Juris Rn. 4, und vom 07.07.1998 - 9 B 931.97 -, Juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22

    Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes; vorhandener

    Zu den verfahrensrechtlichen Befugnissen, von denen ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Gebrauch machen muss, um den Anspruch des von ihm vertretenen Beteiligten auf rechtliches Gehör durchzusetzen, zählt auch die Stellung eines Antrags auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (BVerfG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2 BvR 62/01 - juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 - juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1998 - A 12 S 157/98 - juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2011 - 1 A 291/10 - juris Rn. 16; Dolderer in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 104 Rn. 52; Ortloff/Riese in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 104 VwGO Rn. 69).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2021 - 4 LZ 253/21

    Urteil ohne Unterschrift im Asylverfahren â€" Wiedereröffnung der mündlichen

    Ob die Verletzung von § 116 Abs. 2 VwGO zugleich einen Gehörsverstoß beinhaltet, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, wobei dem Ausmaß der Fristüberschreitung die Funktion eines Indizes zukommt (BVerfG, Beschl. v. 21.02.2001 - 2 BvR 62/01 -, juris Rn. 3).

    Das Ermessen des Gerichts kann sich zu einer Pflicht zur Wiedereröffnung verdichten, wenn anderenfalls der Gehörsanspruch des Beteiligten verletzt wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.02.2001 - 2 BvR 62/01 -, juris Rn. 3; BVerwG, Beschl. v. 19.12.2019 - 1 B 84/19 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschl. v. 31.03.1998 - 6 B 18/98 -, juris Rn. 15 f.; BVerwG, Urt. v. 03.07.1992 - 8 C 58/90 -, juris Rn. 9 f.).

  • VGH Bayern, 23.05.2018 - 1 ZB 18.257

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtberücksichtigung

    Zum einen wurde bereits kein Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gestellt (vgl. BVerfG, B.v. 21.2.2001 - 2 BvR 62/01 - juris Rn. 3).
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